Ferienpass und Sommerprogramm 2025

Rechtzeitig zu den Sommerferien erscheint wieder der Ferienpass. Auf alle Kinder und Jugendliche im Landkreis Kulmbach warten über 100 Ermäßigungen auf Eintrittspreise und mehr als 400 Veranstaltungen und Aktionen während der Ferien.

Die Ferienpass-Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 5 und 18 Jahre offen.

Der Ferienpass ist im Rathaus Neuenmarkt (Zimmer-Nr. 4) zu den regulären Öffnungszeiten für 4 Euro erhältlich.

Bekanntmachung Wasserrecht; Niedrigwassersituation – Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs

Aufgrund der aktuell niedrigen Wasserstände in den Oberflächengewässern hat sich das Landratsamt Kulmbach dazu entschlossen, die Bevölkerung mittels Bekanntmachung über die Rechtslage bezüglich Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG) zu informieren.

Die Gemeinde Neuenmarkt verweist daher auf die Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 24.06.2025.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg

Haushaltssatzung
des
Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg
(Landkreis Kulmbach)
für das Haushaltsjahr 2025

vom 14.04.2025

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt der Mittelschulverband Neuenmarkt-Wirsberg folgende Haushaltssatzung:

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Sprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen

Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Bekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2025 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden

Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 mit Fälligkeit 01.04.2025 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.

Gesonderte Bescheide für 2025 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.

Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:

Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €

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