Termin der Gemeinderatssitzung im Juli 2025
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am
Montag, den 07.07.2025, um 19.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude),
Hauptstraße 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
weiterlesenTermin der Sitzung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg am 09.07.2025
Die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg findet am
Mittwoch, dem 09.07.2025, um 11.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude), Hauptstr. 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
Ferienpass und Sommerprogramm 2025

Rechtzeitig zu den Sommerferien erscheint wieder der Ferienpass. Auf alle Kinder und Jugendliche im Landkreis Kulmbach warten über 100 Ermäßigungen auf Eintrittspreise und mehr als 400 Veranstaltungen und Aktionen während der Ferien.
Die Ferienpass-Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 5 und 18 Jahre offen.
Der Ferienpass ist im Rathaus Neuenmarkt (Zimmer-Nr. 4) zu den regulären Öffnungszeiten für 4 Euro erhältlich.
Bekanntmachung Wasserrecht; Niedrigwassersituation – Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs
Aufgrund der aktuell niedrigen Wasserstände in den Oberflächengewässern hat sich das Landratsamt Kulmbach dazu entschlossen, die Bevölkerung mittels Bekanntmachung über die Rechtslage bezüglich Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG) zu informieren.
Die Gemeinde Neuenmarkt verweist daher auf die Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 24.06.2025.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuenmarkt für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltssatzung
der
Gemeinde Neuenmarkt
(Landkreis Kulmbach)
für das Haushaltsjahr 2025
vom 17.06.2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Haushaltssatzung:
weiterlesenBekanntmachung der Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg
Haushaltssatzung
des
Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg
(Landkreis Kulmbach)
für das Haushaltsjahr 2025
vom 14.04.2025
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt der Mittelschulverband Neuenmarkt-Wirsberg folgende Haushaltssatzung:
weiterlesenSprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen
Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.
weiterlesenErgebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025
Die Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 im Landkreis Kulmbach können Sie am Wahltag nach 18.00 Uhr, sobald die ersten Ergebnisse geliefert wurden, unter nachfolgendem Link einsehen:
Bundestagswahlergebnisse aller Kommunen im Landkreis Kulmbach
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte
Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 ergeben sich geänderte Bekanntmachungspflichten zur Übermittlung von Meldedaten und einem entsprechenden Widerspruchsrecht.
weiterlesenBekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2025 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden
Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 mit Fälligkeit 01.04.2025 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.
Gesonderte Bescheide für 2025 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.
Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:
Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €